Aktuelle Entwicklungen zur Reha-Zertifizierung für Einrichtungen

Aktualisierung zur Zertifizierung von Reha-Einrichtungen: Was Führungskräfte wissen sollten

Der Paritätische Gesamtverband hat die Wiedererlangung des Paritätischen Qualitäts-Siegels Reha durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) bekannt gegeben. Diese Zertifizierung ist für stationäre medizinische Rehabilitationseinrichtungen, beispielsweise für Mutter-Vater-Kind-, Psychiatrie- oder Suchtkliniken, verbindlich. Im aktuellen Antragsprozess können die Einrichtungen bis zum 31. Januar 2026 zwischen dem bisherigen Zertifizierungsverfahren (Revision 1.3) und dem neuen Verfahren (Revision 2.0) wählen, bevor das neue Verfahren ab dem 1. Februar 2026 zwingend zur Anwendung kommt.

Das neue Verfahren zur Zertifizierung bietet zwei Optionen hinsichtlich der Laufzeit: Die Einrichtungen können entweder eine Zwei-Jahres-Zertifizierung (ohne Zwischenaudit) oder eine Drei-Jahres-Zertifizierung (mit mindestens einem Zwischenaudit nach 1,5 Jahren) wählen. Darüber hinaus gibt es vier Stufen der Zertifizierung, die sich an den BAR-Kriterien orientieren. Die erste Stufe entspricht den grundlegenden Anforderungen, während die höheren Stufen auch zusätzliche Kriterien, wie die aus der ISO 9001, berücksichtigen.

Die Durchführung der Zertifizierung erfolgt durch unabhängige Zertifizierungsgesellschaften, die über Rahmenvereinbarungen mit dem Paritätischen Gesamtverband kooperieren. Um detaillierte Informationen zu den Abläufen und Varianten der Zertifizierung zu erhalten, stehen entsprechende Dokumente zum Download bereit. Darüber hinaus wurde am 7. Juli 2025 eine Fachinformation veröffentlicht, die die Aktualisierungen im internen Qualitätsmanagement gemäß § 37 Abs. 3 SGB IX thematisiert. Stationäre Rehabilitationseinrichtungen, die Leistungsverträge mit Kassen abschließen möchten, sind verpflichtet, sich in einem anerkannten Qualitätsverfahren zertifizieren zu lassen.

In Kürze

  • Wiedererlangung des Paritätischen Qualitäts-Siegels Reha durch die BAR.
  • Zertifizierung ist verpflichtend für stationäre medizinische Rehabilitationseinrichtungen.
  • Übergangszeit für Wahl zwischen altem und neuem Verfahren bis 31. Januar 2026.
  • Neues Verfahren (Revision 2.0) tritt ab 1. Februar 2026 in Kraft.
  • Zertifizierung mit zwei Laufzeiten: 2 Jahre (ohne Zwischenaudit) oder 3 Jahre (mit Zwischenaudit).
  • Vier Stufen der Zertifizierung, ab Stufe 2 mit zusätzlichen ISO 9001-Kriterien.
  • Durchführung durch unabhängige Zertifizierungsgesellschaften.

Zusammengefasst

Die Update zur Zertifizierung der stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen durch das Paritätische Qualitäts-Siegel Reha bringt wesentliche Änderungen mit sich. Die Einrichtungen stehen vor der Wahl zwischen dem bisherigen und dem neuen Zertifizierungsverfahren, wobei ab 2026 nur das neue Verfahren gültig ist. Die unterschiedlichen Laufzeiten und Stufen bieten den Einrichtungen Möglichkeiten, ihre Qualität zu optimieren und den Anforderungen des Marktes gerecht zu werden. Für erfolgreiche Leistungsverträge mit Kassen ist eine rechtskonforme Zertifizierung unabdingbar, weshalb Sichtbarkeit und Einhaltung der neuen Regelungen essenziell für die Stabilisierung und Orientierung im Rehabilitationsumfeld sind.

Quelle: Der Paritätische

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