Digitale Gesundheitsversorgung: ePA wird zentrale Plattform

Digitalisierung im Gesundheitswesen: Das GeDIG bringt frischen Wind

Das Bundeskabinett hat mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) einen bedeutenden Schritt in Richtung einer modernen und vernetzten Gesundheitsversorgung unternommen. Ziel ist es, die elektronische Patientenakte (ePA) als zentrale Plattform für die medizinische Versorgung zu etablieren, während der Einsatz von Fax und Papier in der Kommunikation zwischen Leistungserbringern der Vergangenheit angehören soll. Diese Initiative soll sowohl die Nutzung digitaler Anwendungen für Versicherte als auch für Leistungserbringer vereinfachen und effizienter gestalten.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betont, dass das Gesundheitswesen in Zukunft digital und vernetzt sein muss. Das GeDIG soll bürokratische Hürden abbauen und überflüssige Berichts- und Nachweispflichten reduzieren. Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, die ePA individuell auszubauen, um etwa personalisierte Gesundheitsprävention, Erinnerungen an Vorsorgeuntersuchungen oder KI-gestützte Befundaufbereitungen zu integrieren. Zudem sind für 2027 eine Volltextsuche in der ePA sowie eine digitale Impfübersicht geplant.

Während der GKV-Spitzenverband und die AOK die Entwicklungen positiv bewerten und insbesondere die datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken begrüßen, äußert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Bedenken. Sie sieht in dem Gesetz einen paradigmatischen Wandel, der die Vertraulichkeit der Patientendaten gefährden könnte. Dies betrifft insbesondere die geplante Erhebung von Daten aus Wellness-Anwendungen durch die Krankenkassen.

In Kürze

  • GeDIG soll die ePA zur zentralen Versorgungsplattform entwickeln.
  • Papier und Fax werden aus der medizinischen Kommunikation verbannt.
  • Krankenkassen erhalten mehr Spielraum für individuelle Anpassungen der ePA.
  • Geplante Einführung der E-Überweisung bis September 2029.
  • Die KBV warnt vor einem Verlust der Vertraulichkeit der Patientendaten.

Zusammengefasst

Das GeDIG stellt einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens dar. Die elektronische Patientenakte wird als zentrale Plattform für die Gesundheitsversorgung gefördert, während gleichzeitig die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern digitalisiert wird. Trotz der positiven Ansätze gibt es auch kritische Stimmen, insbesondere hinsichtlich der Handhabung der Patientendaten durch Krankenkassen. Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, um die angestrebten Fortschritte in der digitalen Gesundheitsversorgung umzusetzen und die Bedenken der verschiedenen Akteure zu adressieren.

Quelle: kma Online

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