DRK fordert Verbesserungen beim KJHSRG für Kinder mit Behinderungen

Reform der Kinder- und Jugendhilfe: DRK fordert Nachbesserungen

Das Bundeskabinett befasst sich gegenwärtig mit dem Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG). Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bekundet seine Unterstützung für das Ziel, Hilfen für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zu vereinheitlichen. Dennoch äußert das DRK Bedenken, dass die Reform den Fokus von inklusiven Lösungen auf einen kostensparenden Umbau des Hilfesystems verschieben könnte. Marc Nellen, Leiter des Bereichs Jugend und Wohlfahrtspflege im DRK-Generalsekretariat, betont, dass Kinder, Jugendliche und deren Familien eine leicht zugängliche und verlässliche Unterstützung benötigen, die nicht primär nach kurzfristigen Einsparungen bewertet werden sollte. Inklusive Kinder- und Jugendhilfe stellt eine essentielle Investition in Teilhabe, Schutz und Zukunftschancen dar.

Das DRK weist darauf hin, dass gestiegene Ausgaben nicht pauschal als Zeichen eines ineffizienten Hilfesystems gewertet werden können. Ein bedeutender Teil der Kostenentwicklung ist auf die zunehmende Zahl von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Beeinträchtigungen zurückzuführen, was die gesellschaftlichen Herausforderungen widerspiegelt. Zu späte oder verweigerte Hilfen können nicht nur die Belastungen verfestigen, sondern auch langfristig höhere soziale und finanzielle Folgekosten nach sich ziehen.

Ein zentraler Kritikpunkt am Gesetzentwurf ist die sogenannte Experimentierklausel, die es Ländern erlaubt, eine begrenzte Anzahl von Kommunen ab 2028 mit einer gemeinsamen Zuständigkeit nach dem SGB VIII zu beauftragen. Dies könnte zu einem Flickenteppich führen, der die Versorgungsqualität der jungen Menschen gefährdet. Der DRK fordert eine einheitliche bundesweite Lösung, um sicherzustellen, dass der Zugang zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe nicht von regionalen Unterschieden abhängt.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die vorgesehene Vorrangstellung von Regelangeboten gegenüber individuellen Ansprüchen. Nellen weist darauf hin, dass diese nur dann tragfähig ist, wenn inklusive und präventive Regelstrukturen flächendeckend und bedarfsgerecht ausgebaut sind. Fehlende finanzielle Mittel und die unzureichende Ausstattung vielerorts verhindern jedoch, dass diese Regelangebote den erforderlichen Zugang bieten.

In Kürze

  • Bundeskabinett diskutiert das Erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz.
  • DRK unterstützt die Zusammenführung von Hilfen für Kinder mit Behinderungen.
  • Bedenken hinsichtlich einer kostensparenden Ausrichtung der Reform werden geäußert.
  • Gestiegene Ausgaben sind oft auf psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen.
  • Experimentierklausel könnte zu uneinheitlicher Versorgung führen.
  • Vorrangstellung von Regelangeboten gefährdet individuelle Hilfen.

Zusammengefasst

Das DRK fordert umfassende Nachbesserungen am Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz, um sicherzustellen, dass die Reform den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gerecht wird. Ein verbindlicher Zeitplan für die Gesamtzuständigkeit, bundesweit vergleichbare Standards und eine verlässliche Finanzierung sind notwendig, um eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten. Inklusive Lösungen sind keine kurzfristige Sparmaßnahme, sondern eine essentielle Investition in die Zukunft junger Menschen.

Quelle: Deutsches Rotes Kreuz

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