Bundessozialgericht entscheidet über Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
Der 2. Senat des Bundessozialgerichts behandelt am 16. Juni 2026 die Frage, ob Teilnehmer an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) zum Personenkreis gehören, der in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist. Die Klägerin erlitt während einer physiotherapeutischen Behandlung im Rahmen einer stationären Rehabilitationsmaßnahme ein Hämatom an der Wirbelsäule. Nach ihrer vorzeitigen Entlassung nahm sie an einer von der Rehabilitationsklinik initiierten IRENA teil. Auf dem Rückweg von einem Nachsorgetermin nach Hause wurde sie von einer Fahrradfahrerin erfasst und verletzt.
Die Beklagte sowie die Vorinstanzen lehnten die Anerkennung des Vorfalls als Arbeitsunfall ab, da die Klägerin nicht dem versicherten Personenkreis der Rehabilitanden angehöre. Die IRENA wird von den Gerichten als eigenständige Nachsorgeleistung betrachtet und nicht als Teil einer Rehabilitationsmaßnahme angesehen. Im Rahmen ihrer Revision weist die Klägerin auf eine mögliche Verletzung des § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a SGB VII hin, der den Versicherungsschutz im Kontext der gesetzlichen Unfallversicherung regelt.
In Kürze
- Der 2. Senat des Bundessozialgerichts prüft den Unfallversicherungsschutz für IRENA-Teilnehmer.
- Die Klägerin wurde während einer physiotherapeutischen Behandlung verletzt und nahm anschließend an einer IRENA teil.
- Die Vorinstanzen betrachten die IRENA nicht als Teil der Rehabilitationsmaßnahme.
- Die Klägerin beanstandet die Entscheidung und verweist auf den gesetzlichen Versicherungsschutz.
Zusammengefasst
Das Bundessozialgericht wird in seiner Sitzung am 16. Juni 2026 klären, ob Teilnehmer an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf den Schutz von Rehabilitanden haben, insbesondere in Bezug auf die Anerkennung von Unfällen, die während dieser Nachsorgeleistungen geschehen.
Quelle: Bundessozialgericht