Entwicklungen in Kindertageseinrichtungen: Eine Analyse

Perspektiven für die Öffnung von Kindertageseinrichtungen im Kontext der Corona-Pandemie

Am 28. April 2020 beschließen die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen gemeinsamen Rahmen für einen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote, der die Rückkehr von der Notbetreuung zum Regelbetrieb regelt. Diese Entscheidung wird als Schritt in die richtige Richtung begrüßt, da sie eine Perspektive für eine verantwortungsvolle Öffnung der Kindertageseinrichtungen bietet. Bisher wurde der Zugang zur Kindertagesbetreuung maßgeblich von der Relevanz der elterlichen Berufe und den damit verbundenen arbeitsmarktpolitischen Gründen bestimmt, was die Bedürfnisse der Kinder und Eltern sowie die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Hintergrund stellte.

Die Einhaltung der üblichen Infektionsschutzvorgaben, wie etwa der Abstand von 1,5 Metern oder das Tragen von Masken, erweist sich in Kindertageseinrichtungen als schwierig, was die Umsetzung wesentlicher Maßnahmen des Infektions- und Arbeitsschutzes in Frage stellt. Daher wird die Aufforderung von Ministerpräsident Söder, vor einer weiteren Öffnung die wissenschaftlichen Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsrisiko bei Kindern abzuwarten, als notwendig erachtet. Die Mitarbeitenden in den Einrichtungen benötigen eine größere Sicherheit, um ihr eigenes Infektionsrisiko einschätzen zu können, insbesondere in Anbetracht der Belastungen, die sich aus der Betreuung von Personen in Risikogruppen ergeben.

Die Möglichkeiten zur weiteren Öffnung der Kindertageseinrichtungen sind begrenzt durch personelle und räumliche Kapazitäten sowie die verantwortbare Gruppengröße. Bereits jetzt zeigt sich, dass bei ausgeweiteter Notbetreuung einige Einrichtungen Schwierigkeiten haben, diese Anforderungen zu erfüllen. Die JFMK und das BMFSFJ betonen, dass die Entscheidung über die Priorisierung bei der schrittweisen Wiederaufnahme unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort getroffen werden muss. Träger müssen daher frühzeitig in die Planungen einbezogen werden, um ihre Situation zu bewerten und ein Konzept zur Umsetzung der staatlichen Vorgaben zu entwickeln.

Das Infektionsschutzgesetz bildet die rechtliche Grundlage für die derzeitigen Betretungsverbote. Mit dem Übergang zu einem eingeschränkten Regelbetrieb entfällt diese Grundlage, weshalb Träger weiterhin rechtliche und finanzielle Sicherheit benötigen. Besonders die Kompensation der ausfallenden Elternbeiträge wird als wichtig erachtet, jedoch gilt dies nicht für die Phase eines eingeschränkten Regelbetriebs. Zudem muss sichergestellt werden, dass Träger nicht in rechtliche Konflikte mit Eltern geraten, die vertraglich zugesicherte Leistungen einklagen.

In Kürze

  • Ein gemeinsamer Rahmen für die Öffnung von Kindertageseinrichtungen wird beschlossen.
  • Die Bedürfnisse von Kindern, Eltern sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen im Fokus.
  • Die Umsetzung von Abstands- und Hygieneregeln in Kitas ist herausfordernd.
  • Die Einschätzung des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsrisiko ist entscheidend.
  • Träger müssen frühzeitig in die Planungen zur Öffnung einbezogen werden.
  • Rechtliche und finanzielle Sicherheit für Träger ist notwendig.

Zusammengefasst

Die aktuelle Situation erfordert eine sorgfältige Planung und Durchführung der schrittweisen Öffnung von Kindertageseinrichtungen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und den Trägern ist unabdingbar, um die Herausforderungen der Rückkehr zum Regelbetrieb erfolgreich zu bewältigen. Die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie der Kinder und Eltern muss dabei stets oberste Priorität haben, um eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme der Betreuungsangebote zu gewährleisten.

Quelle: Bayerisches Rotes Kreuz

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