Familienministerin Prien plant Einsparungen beim Unterhaltsvorschuss

Geplante Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss: Ein Blick auf die aktuelle Situation

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant eine Reform des Unterhaltsvorschusses, die erhebliche Auswirkungen auf alleinerziehende Eltern und deren Kinder haben könnte. Der Unterhaltsvorschuss, der dem Staat zur Verfügung steht, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, wird künftig nur noch bis zum 15. Lebensjahr eines Kindes gewährt. Diese Maßnahme soll in einem neuen Gesetzentwurf festgehalten werden, um die steigenden Kosten für die Kommunen einzudämmen.

Seit der Ausweitung des Vorschusses im Jahr 2017, der zuvor nur bis zum 12. Geburtstag und für maximal 72 Monate gezahlt wurde, haben sich die Kosten vervierfacht. Aktuell können Alleinerziehende bis zum 18. Geburtstag des Kindes den Vorschuss erhalten. Prien betont, dass der Vorschuss zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen geworden ist.

Um die finanzielle Belastung für die Kommunen zu reduzieren, sollen außerdem Maßnahmen ergriffen werden, um säumige Zahler strenger zu verfolgen. Dazu gehört unter anderem der mögliche Entzug des Führerscheins bei falschen Angaben oder fehlender Auskunft. Prien hebt hervor, dass eine gebündelte Verfolgung der ausstehenden Unterhaltszahlungen von Seiten der Länder und Kommunen notwendig ist, um Gerechtigkeit für die betroffenen Familien sicherzustellen.

In Kürze

  • Unterhaltsvorschuss soll künftig nur bis zum 15. Lebensjahr gewährt werden.
  • Kosten für den Vorschuss haben sich seit 2017 vervierfacht.
  • Aktuell erhalten Alleinerziehende den Vorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes.
  • Strengere Maßnahmen gegen säumige Zahler, darunter der mögliche Führerscheinentzug.
  • Forderungen nach einer Änderung der Anrechnung des Kindergeldes auf den Vorschuss werden vorläufig abgelehnt.

Zusammengefasst

Die geplante Reform des Unterhaltsvorschusses durch Familienministerin Karin Prien zielt darauf ab, die finanziellen Belastungen für Kommunen zu senken, indem der Vorschuss nur noch bis zum 15. Lebensjahr eines Kindes gezahlt wird. Diese Maßnahme wird von der Ministerin als notwendig erachtet, um die steigenden Kosten zu kontrollieren. Während die Verfolgung säumiger Zahler verstärkt wird, bleibt die vollständige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss vorerst bestehen, was für viele betroffene Familien eine Herausforderung darstellt.

Quelle: Tagesschau

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