Jedes Jahr werden in Deutschland fast 300 Milliarden Euro vererbt. Der gemeinnützige Sektor profitiert hiervon jährlich mit ca. 300 Mio. Euro. Und bis 2030 werden in Deutschland mehr als 20 Millionen Menschen über 65 sein. Allein in den letzten 15 Jahren hat sich der durchschnittliche Wert einer Erbschaft auf geschätzte 250.000 Euro verdoppelt. Und bis 2030 werden in Deutschland mehr als 20 Millionen Menschen über 65 sein.
Laut einer aktuellen der Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) können sich 28 % der Deutschen über 50 Jahre vorstellen, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken. Bei Kinderlosen steigt dieser Wert sogar auf 51 % der Befragten. Doch nur jede zweite Person über 60 Jahren hat auch tatsächlich ein rechtsgültiges Testament.
42,3% der Erblasser können sich vorstellen, die „Soziale Hilfe, Behinderten- und Krankenhilfe“ zu unterstützen!
Deutliche Schwerpunkte bei den Beweggründen
Bei der Erläuterung der Beweggründe zeichnet sich lt. GFK-Studie „Mein Erbe tut Gutes“ heute im Gegensatz zu 2013 eine sehr deutliche Präferenz mit über 40 % für die Aussage ab: „Ich möchte meine Werte und was mir im Leben wichtig ist weitergeben“.
3 Gründe werden ähnlich häufig – von etwa jeweils einem guten Fünftel – genannt. Hierzu gehört
der Wunsch, der Gesellschaft etwas zurückzugeben, weil es einem gut ergangen ist (25%),
der Wunsch, das eigene Erbe nachhaltig anzulegen und Bleibendes zu schaffen (23%) ,
sowie der Wunsch, dass aufgrund fehlender Verwandter das Vermögen nicht an den Staat fällt (22%).
Förderstiftungen bieten die Möglichkeit, sich mit Zustiftungen und Spenden für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft zu engagieren. Die Erträge der Stiftung kommen unmittelbar den Menschen mit Behinderung zugute. Vermögen einbringen kann jeder. Finanziert werden damit beispielsweise die Bereit-stellung von Pflegematerialien oder die Teilnahme an Therapien sowie Hilfsmittel für den Arbeitsplatz, aber auch der Aufbau von Wohngruppen oder die Vermittlung von Unterstützung.
Bei Begünstigungen von gemeinnützigen Stiftungen fallen weder Erbschaftsteuern noch Schenkungsteuern an. Das übertragene Vermögen bleibt also ungeschmälert erhalten. Und auch auf die Einkommensteuer wirkt sich die Übertragung positiv aus.
Förderstiftung als organisatorische Basis
Potentielle Bezugsgruppen
Eltern und Angehörige/Verwandte/Freunde der Menschen mit Behinderung
Menschen, die in einem besonderen Bezug zur Förderstiftung stehen
Einwohner von Stadt und Landkreis
Berufliche erfolgreiche Personen / Philanthropen
Stiftungen
Unterschiedliche Formen des Engagements
Behindertentestament
Nachlass/Testament – Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung, Erbvertrag
Zustiftung
Geldspende
Potentielle Stifter und Spender identifizieren
Bedürfnis, dem eigenen Kind mit Behinderung einen Nachlass dauerhaft zu vermachen
Bedürfnis, der Gesellschaft etwas zurückzugeben
Bedürfnis, das Erbe dauerhaft anzulegen und Bleibendes zu schaffen
Bedürfnis, einfach nur zu helfen
Andere vor Schaden bewahren
Bedürfnis nach Anerkennung
Bedürfnis nach Zuwendung
Bedürfnis nach Zugehörigkeit
Bedürfnis nach Information, Beratung Hilfe sowie praktischen Lösungen zum Nachlass
Mögliche Motive der Stifter / Spender
Essential-Leistungen
Analyse Ihrer Ziele und Ihres Umfeldes
Analyse und Priorisierung von potentiellen Spender-und Stiftergruppen
Persona-Analyse zu den priorisierten Bezugs- und Spendergruppen
Erwartungen und Spendenmotive
Themen- und Botschaften-Fokus
Analyse der Kontaktpunkte
Entwicklung des Case for Support
Bedarf der Unterstützung
Das Besondere der Organisation
Warum und wofür soll man spenden/stiften?
Das „Angebot“ der Einrichtung
Mehr für den Sifter/Spender
Förder-Appell
Entwicklung der Erbschaftsfundraising-Matrix
Bezugsgruppen
Botschaften
Maßnahmen (Medien und Kanäle)
Festlegung von Kennzahlen