Neue Wege in der Personalbemessung in der Pflege
Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) am 1. Juli 2023 wird die personelle Ausstattung in stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland neu geregelt. Ziel ist es, bundesweit einheitliche Personalanhaltswerte für das Pflege- und Betreuungspersonal zu schaffen. In diesem Kontext führt das Bayerische Rote Kreuz ein Pilotprojekt mit zehn Einrichtungen durch, um die Herausforderungen der neuen Personalbemessung nach § 113c SGB XI zu bewältigen. Die Veränderungen erfordern eine grundlegende Neuorganisation, die sich insbesondere auf die Pflegeprozesse und die Aufgabenverteilung konzentriert.
Ein zentrales Element des Projekts ist die Aufhebung der bisherigen Fachkraftquote. Stattdessen wird eine stärkere Fokussierung auf die Pflegegrade der Bewohnerinnen und Bewohner angestrebt. Durch diesen Ansatz wird eine kompetentere Verteilung und Nutzung der Pflegekräfte ermöglicht, indem deren Qualifikationen und Kompetenzen besser berücksichtigt werden. Eine flexible Fachkraftausstattung passt sich den aktuellen Anforderungen in der Einrichtung an, sodass der Anteil an Fachkräften entsprechend der Pflegegrade der Bewohner erhöht werden kann. Dies ist entscheidend, um eine fachkompetente Pflege und Betreuung zu gewährleisten.
Am 11. April fand in Weiden in der Oberpfalz eine Fachtagung zur Umsetzung dieser Personalbemessung statt, an der rund 150 Praktikerinnen und Praktiker aus verschiedenen Pflegeeinrichtungen des BRK teilnahmen. Der stellvertretende BRK-Landesgeschäftsführer Armin Petermann betont die großen Herausforderungen, vor denen die Pflege steht, und den ausgeprägten Arbeitskräftemangel. Das Projekt zielt darauf ab, Pflegefachkräften mehr Zeit für die direkte Pflege zu verschaffen, indem sie andere Aufgaben delegieren können. Dies trägt dazu bei, dass Pflegefachkräfte eine verantwortungsvolle Rolle im gesamten Pflege- und Betreuungsprozess übernehmen können.
Zusätzlich wird die Einführung eines Pflegeorganisationsmodells die Umsetzung der neuen Personalbemessung konkretisieren. Es wird betont, dass jede Tätigkeit in einer Pflegeeinrichtung von Bedeutung ist und dass alle Mitarbeitenden von der neuen Regelung profitieren können, da sie für mehr Rollenklarheit sorgt.
In Kürze
- Einführung einheitlicher Personalanhaltswerte für Pflegepersonal durch das GVWG.
- Pilotprojekt des Bayerischen Roten Kreuzes in zehn Einrichtungen zur Umsetzung der neuen Personalbemessung.
- Aufhebung der bisherigen Fachkraftquote zugunsten einer Fokussierung auf die Pflegegrade der Bewohner.
- Flexible Fachkraftausstattung, die sich an den Anforderungen der Einrichtung orientiert.
- Fachtagung in Weiden mit 150 Teilnehmenden zur Information und Erfahrungsaustausch.
- Stärkung der Rolle der Pflegefachkräfte durch Delegation von Aufgaben.
Zusammengefasst
Die neue Personalbemessung in der Pflege, die durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz eingeführt wird, erfordert eine grundlegende Umstrukturierung in den Pflegeeinrichtungen. Durch die Aufhebung der Fachkraftquote und eine stärkere Berücksichtigung der Pflegegrade wird eine kompetentere Nutzung des Pflegepersonals angestrebt. Das Pilotprojekt des Bayerischen Roten Kreuzes bietet einen vielversprechenden Ansatz, um den Herausforderungen des Pflegeberufs zu begegnen und die Arbeitsbedingungen für Pflegefachkräfte zu verbessern.
Quelle: Bayerisches Rotes Kreuz