Neuer Landesrahmenvertrag sichert Personalausstattung in bayerischen Pflegeeinrichtungen
Dank intensiver Verhandlungen zwischen der Freien Wohlfahrtspflege Bayern und den Kostenträgern wird die bisherige Personalausstattung in vollstationären Pflegeeinrichtungen in Bayern gesichert. Seit dem 1. Juli 2023 gilt ein einheitlicher Maximal-Personalschlüssel nach § 113c SGB XI, der die Absenkung des Personals in Pflege und Betreuung hätte zur Folge haben können. Um den bundesweit geltenden Maximal-Personalschlüssel zu berücksichtigen, wurden erfolgreiche Verhandlungen über einen Nachtrag zum bayerischen Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI geführt.
Der neue Rahmenvertrag stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer standardisierten Qualitätssicherung und Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen dar. Er definiert einen Mindestpersonalschlüssel von 1:2,44 für Tag- und Nachtdienste basierend auf der bayerischen Pflegegradverteilung und legt einen Fachkräfteanteil von mindestens 43 Prozent fest. Zudem können pflegegradunabhängige Sonderfunktionen vereinbart werden, um die Qualität der Pflege weiter zu steigern.
Die Einigung auf den Nachtrag zum Rahmenvertrag trat zum 1. Juni 2023 in Kraft und bietet klare Richtlinien für die Personalbemessung in Pflege und Betreuung. Dennoch bleibt die Inanspruchnahme des neuen Rahmenvertrages für die Einrichtungen nicht bindend. Jede Einrichtung hat die Entscheidung, ob sie die neuen Regelungen anwendet oder die bisherige Personalausstattung fortführt.
In Kürze
- Intensive Verhandlungen sichern die Personalausstattung in bayerischen Pflegeeinrichtungen.
- Ein einheitlicher Maximal-Personalschlüssel gilt seit dem 1. Juli 2023.
- Mindestpersonalschlüssel beträgt 1:2,44 für Tag- und Nachtdienste.
- Fachkräfteanteil von mindestens 43 Prozent wird gefordert.
- Die Inanspruchnahme des neuen Rahmenvertrages ist für Einrichtungen nicht bindend.
Zusammengefasst
Der neue Landesrahmenvertrag in Bayern sichert die bisherige Personalausstattung in vollstationären Pflegeeinrichtungen und setzt wichtige Standards für die Personalbemessung. Trotz der positiven Entwicklungen in der Qualitätssicherung sind weitere Anpassungen im bayerischen Ordnungsrecht notwendig, um eine nachhaltige Umsetzung zu gewährleisten. Die Kostensteigerungen werden sich auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen auswirken, was die Akzeptanz und Flexibilität der Einrichtungen zusätzlich herausfordert.
Die Informationen stammen aus einer Pressemitteilung des Bayerischen Roten Kreuzes.
Quelle: Bayerisches Rotes Kreuz