Jugendarbeit als wichtiger sozialer Anker in Krisenzeiten
Die Auswirkungen der aktuellen gesundheitlichen Lage auf die Jugend sind gravierend. Mit der Einführung der „2G-Regelung“ durch die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind viele Jugendliche von Angeboten der Jugendarbeit ausgeschlossen worden. Das Bayerische Rote Kreuz und das Bayerische Jugendrotkreuz äußern sich besorgt über diese Regelung, da sie viele Jugendliche in ihrer Entwicklung und sozialen Interaktion stark einschränkt. Insbesondere der Zugang zu Impfungen ist für viele junge Menschen nicht gegeben, oft scheitert der Impfwille an der Entscheidung der Erziehungsberechtigten.
BRK-Präsidentin Angelika Schorer bezeichnet Jugendarbeit als einen entscheidenden sozialen Anker, der zur Persönlichkeitsbildung beiträgt und oft ein wichtiges Ventil für die psychische Gesundheit junger Menschen darstellt. Fehlende soziale Interaktion führt zu einer Zunahme psychischer Belastungen, was durch die aktuelle personelle und institutionelle Notsituation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie deutlich wird, wie Vizepräsidentin Brigitte Meyer betont.
Eine mögliche Lösung könnte die Umsetzung einer „3G-Regelung“ sein, die eine sichere Aufrechterhaltung der Jugendarbeit auch in Pandemiezeiten gewährleistet. Laut Kirk Thieme, dem Landesvorsitzenden des Bayerischen Jugendrotkreuzes, darf die soziale Teilhabe von Jugendlichen nicht von ihrem Impfstatus abhängen. Die Anerkennung von in Schulen durchgeführten Tests als Zugang zu Angeboten der Jugendarbeit könnte hier ein wichtiger Schritt sein.
In Kürze
- Die „2G-Regelung“ schließt viele Jugendliche von der Jugendarbeit aus.
- Jugendarbeit wird als sozialer Anker für die Persönlichkeitsbildung bezeichnet.
- Fehlende soziale Interaktion führt zu psychischen Belastungen bei Jugendlichen.
- Eine „3G-Regelung“ könnte die Teilhabe an Jugendarbeit sichern.
- Die soziale Teilhabe sollte nicht vom Impfstatus abhängig sein.
Zusammengefasst
Die derzeitige Regelung zur Jugendverbandsarbeit stellt eine erhebliche Hürde für viele Jugendliche dar, die auf soziale Interaktion und Unterstützung angewiesen sind. Die Verantwortlichen des Bayerischen Roten Kreuzes plädieren für eine Aufhebung der 2G-Regelung zugunsten einer flexibleren 3G-Regelung, um die wichtige Jugendarbeit aufrechtzuerhalten. Die psychische Gesundheit und die soziale Teilhabe der Jugendlichen müssen in Krisenzeiten Priorität haben.
Quelle: Bayerisches Rotes Kreuz