Wichtige Änderungen im SEPA-Überweisungsprozess ab Oktober 2025
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt in den EURO-Ländern der Europäischen Union eine neue Regelung in Kraft, die für Non-Profit-Organisationen (NPOs) von großer Bedeutung ist. Die Verpflichtung zur Empfänger-Prüfung (VoP – Verification of Payee) wird ab diesem Datum für alle Überweisungen wirksam. Dies bedeutet, dass Banken bei jeder Überweisung sicherstellen müssen, dass der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Diese Maßnahme soll Betrugsversuche und Fehleingaben verhindern und stellt eine wesentliche Verbesserung im Zahlungsverkehr dar.
In der Vergangenheit fanden solche Prüfungen nicht statt, weshalb es häufig zu Problemen kam. Um sicherzustellen, dass die neuen Anforderungen reibungslos umgesetzt werden, haben Banken in den letzten Monaten an der Integration dieser automatischen Prüfungen gearbeitet. Es ist jedoch zu erwarten, dass es bei der Einführung der neuen Software im Interbanken-System zu anfänglichen Schwierigkeiten kommen kann.
In Kürze
- Ab dem 9. Oktober 2025 gilt die verpflichtende Empfänger-Prüfung für Überweisungen zwischen den EURO-Ländern.
- Die Prüfung erfolgt bei Online-Überweisungen, am Bankautomaten und am Schalter.
- Ab dem 9. Juli 2027 wird die Regelung auch auf alle SEPA-Überweisungen innerhalb der gesamten Europäischen Union ausgeweitet.
- Die Datenqualität im CRM ist entscheidend; der Name des Kontoinhabers muss korrekt mit der IBAN übereinstimmen.
- NGOs sollten vor dem 1. Oktober Kontakt zu ihren Banken aufnehmen, um mögliche Alias-Namen zu hinterlegen.
Zusammengefasst
Die bevorstehenden Änderungen im SEPA-Überweisungsprozess fordern von NPOs eine sorgfältige Überprüfung der Datenqualität in ihren Systemen. Um Rückweisungen bei Überweisungen zu vermeiden, ist es unerlässlich, dass der Name der Organisation mit dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmt. Die Implementierung von Alias-Namen kann dazu beitragen, Irritationen bei Spendern zu verhindern und einen reibungslosen Ablauf der Spendenüberweisungen zu gewährleisten. Ein rechtzeitiger Kontakt zur Bank ist ratsam, um mögliche Probleme vor dem Stichtag zu klären.
Quelle: Deutscher Fundraisingverband