Vereinfachung und Modernisierung im Zuwendungsrecht

Vorschläge zur Modernisierung des Zuwendungs- und Haushaltsrechts im gemeinnützigen Sektor

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit präsentiert bedeutende Vorschläge zur Vereinfachung und Modernisierung des Zuwendungs- und Haushaltsrechts in Deutschland. In Anbetracht der essenziellen Rolle des gemeinnützigen Sektors, der rund 29 Millionen Engagierte und über 650.000 Organisationen umfasst, ist es entscheidend, die Rahmenbedingungen für die Engagementbereitschaft zu optimieren. Der Sektor ist nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, sondern bietet auch zahlreiche Arbeitsplätze und unterstützende Strukturen für engagierte Bürgerinnen und Bürger.

Die zunehmende Regulierung und die damit verbundenen Haftungsrisiken führen häufig zu einer sinkenden Bereitschaft, sich zu engagieren. Um ein breites Engagement zu fördern, sind verlässliche, rechtssichere und motivierende Rahmenbedingungen erforderlich. Die Bundesregierung hat bereits einige gute Ansätze initiiert, darunter das Bürokratierückbaugesetz und den Zukunftspakt Ehrenamt. Darauf aufbauend schlägt das Bündnis für Gemeinnützigkeit eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Förderpraxis im gemeinnützigen Bereich verbessern sollen.

In Kürze

  • Partnerschaftliche Förderpraxis zur Stärkung des Engagements
  • Einführung von Festbetragsfinanzierungen für Projekte bis 300.000 Euro
  • Vereinfachung der Verwaltung durch Sachkostenpauschalen
  • Frühzeitiger Maßnahmebeginn bei Projektförderungen
  • Verlängerung der Mittelverwendungsfristen

Zusammengefasst

Die Vorschläge des Bündnisses für Gemeinnützigkeit zielen darauf ab, die Bedingungen für gemeinnützige Organisationen zu verbessern, indem eine partnerschaftliche Förderpraxis etabliert wird und verschiedene Verfahrensweisen vereinfacht werden. Dazu gehört die Einführung von Festbetragsfinanzierungen, die Aufhebung des Verbots der Rücklagenbildung sowie die Anerkennung von Eigenmitteln aus ehrenamtlicher Tätigkeit. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Planungssicherheit und Effizienz für Fördermittelgebende und –nehmende erhöhen, sondern auch die Motivation und das Engagement im gemeinnützigen Sektor stärken.

Quelle: Deutscher Fundraisingverband

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