Wechsel an der Verbandsspitze der Deutschen Krankenhausgesellschaft
Claudia Reich wird ab dem 9. Februar 2026 neue stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Sie übernimmt die Position von Andreas Wagener, der seit 1990 in der DKG tätig ist und zuletzt nicht nur die Vorstandsaufgaben, sondern auch die Leitung der Rechtsabteilung innehatte. Reich bringt umfangreiche Erfahrung im Bereich Gesundheitsrecht mit und wechselt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur DKG. Dort zeichnete sie als Syndikusrechtsanwältin verantwortlich und arbeitete insbesondere am Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG).
Die DKG steht vor der Herausforderung, sich in einem dynamischen regulatorischen Umfeld weiterzuentwickeln. Dies erfordert eine Anpassung in der Organisationsstruktur sowie die Berücksichtigung neuer rechtlicher Anforderungen, die für die stationäre Versorgung zunehmend von Bedeutung sind. Mit ihrer neuen Rolle wird Claudia Reich zentrale Aufgaben in den Bereichen Recht und Personal übernehmen. Dies ermöglicht nicht nur eine professionelle Unterstützung der Krankenhäuser in rechtlichen Belangen, sondern auch eine gezielte Weiterentwicklung des Verbandes.
In Kürze
- Claudia Reich wird am 9. Februar 2026 stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG.
- Sie ersetzt Andreas Wagener, der die Position seit 1990 innehatte.
- Reich wechselt vom G-BA zur DKG und bringt umfassende juristische Erfahrung mit.
- Die DKG fokussiert sich auf die Anpassung an komplexe gesundheitspolitische Veränderungen.
- Wichtige Themen sind die Weiterentwicklung von Rechtsabteilung und Personalmanagement.
Zusammengefasst
Der Wechsel an der Spitze der Deutschen Krankenhausgesellschaft markiert einen strategischen Schritt zur Anpassung an die Herausforderungen des Gesundheitswesens. Claudia Reich übernimmt nicht nur die Rechtsabteilung, sondern auch zentrale Personalverantwortungen. Ihre Erfahrung aus dem G-BA wird als wertvoll erachtet, um die DKG in einem hochkomplexen regulativen Umfeld zu leiten und die stationäre Versorgung in Deutschland weiter zu stärken. Die Anforderungen an rechtliche Bewertungen sowie die Notwendigkeit einer strukturellen Weiterentwicklung stehen im Vordergrund, während die DKG bestrebt ist, ihre Position als Sprachrohr der Krankenhäuser zu festigen und zu optimieren.
Quelle: KU Gesundheitsmanagement


